Krank sein: Wann darf mein Kind wieder in den Kindergarten?

Kind krank
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Uns hat eine Anfrage erreicht:

„Liebes welovefamily-Team, ich habe eine Frage: Mein Sohn besucht den Kindergarten. Die letzte Woche verbrachte er wegen Fieber und Erkältung zu Hause, jetzt ist er seit einem Tag fieberfrei. Wann darf er wieder in den Kindergarten gehen?“ Amira

 

Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten

PädagogInnen sind natürlich nicht erfreut, wenn kranke Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten werden Infekte und Erkältungen rasch von einem Kind zum anderen übertragen. Doch ab wann soll ein Kind zu Hause bleiben? Es scheiden sich die Geister, ob ein Kind schon mit Husten/Schnupfen zu Hause bleiben sollte oder noch in den Kindergarten gehen darf. Nach Möglichkeit wäre es für das Kind sicher fein, sich ein paar Tage Ruhe zu gönnen und so vielleicht einen fiebrigen Verlauf der Krankheit zu umgehen. Auch bei Erkältung gilt: Erholung und Ruhe tun gut. Im Kindergarten ist dafür jedoch kein Platz. Im Gewusel mit 20 anderen Kindern, kann sich kein Kind zurückzuziehen.

Dass berufstätige Eltern diese Möglichkeit nur mit einem großen Netzwerk an Freunden und Großeltern umsetzen können, liegt auf der Hand. Bei bis zu 15 Infekten ist es kaum möglich, bei jedem Schnupfen dem Kindergarten fernzubleiben. Die Sorge, den Job zu verlieren führt dazu, dass kränkelnde Kinder mit einer Erkältung in den Kindergarten gebracht werden. Gerade bei banalen Infekten haben Eltern also einen Ermessensspielraum. Fühlt sich das Kind fit, kann es in den Kindergarten.

Das sorgt allerdings häufig für Ärger unter den Eltern. Kein Wunder, dass mein Kind dann ständig krank ist, wenn kranke Kinder in die Krippe gehen. Das ist nachvollziehbar, doch würden Kinder bei jedem Schnupfen zu Hause bleiben, wären die Krippen und Kindergärten in den Herbst- und Wintermonaten leer. Außerdem: Einige der typischen Kinderkrankheiten breiten sich dann am schnellsten aus, bevor die ersten Symptome und Anzeichen erkennbar sind.

Bei Fieber ist die Sache jedoch klar. Sobald die Körpertemperatur über 38,5 Grad liegt, ist das Kind krank und gehört nach Hause. Tritt das Fieber während des Aufenthalts im Kindergarten auf, muss das Kind abgeholt werden. In Österreich steht Eltern eine Pflegefreistellung im Ausmaß von einer Arbeitswoche pro Elternteil zu (Verlängerung möglich). Das soll es Familien erleichtern, kranke Kinder zu Hause zu pflegen. Ansonsten können auch mobile Pflegedienste von KiB oder Sozial Global in Anspruch genommen werden. Besonders für die letzte Auskurierphase einer Krankheit kann es hilfreich sein, auf diese Möglichkeiten zurückzugreifen. So wird nicht gleich der gesamte Anspruch auf Pflegefreistellung bei einer Erkrankung aufgebraucht.

Erst wenn das Kind mindestens einen Tag fieberfrei ist, sich besser fühlt und normal isst/trinkt, kann es auch wieder den Kindergarten besuchen. Ist die Nase aber noch verstopft und die Erkrankung noch nicht ganz ausgestanden, sollte vielleicht noch ein Tag länger Ruhe gegönnt werden. Viele Kindergärten fordern eine ärztliche Bestätigung, dass das Kind wieder gesund ist und den Kindergarten besuchen darf. Nicht zu vergessen: Wird das Kind zu schnell in den Kindergarten gegeben, schnappt es die nächste Erkältung umso schneller auf.

Eines geht aber gar nicht: Dem Kind in der Früh noch fiebersenkende Medikamente verabreichen und dann in den Kindergarten schicken, mit der Hoffnung, dass es noch bis mittags durchhält. Kranke Kinder dürfen nicht im Kindergarten betreut werden – für das Kind ist die Gruppensituation in diesem Fall eine Belastung und kann zur Verschlechterung des Allgemeinzustandes führen. Wenn das Kind wieder gesund ist, kann es auch den Kindergarten besuchen.

 

Bei meldepflichtigen Krankheiten ist es anders

Ist ein Kind an meldepflichtigen Krankheiten wie Masern, Röteln, Windpocken etc. erkrankt, gibt es gesetzliche Richtlinien, bevor der Kindergarten wieder besucht werden darf. Eine ärztliche Bestätigung ist dann Pflicht für alle. Auch die Eltern sind verpflichtet, den Ausbruch einer meldepflichtigen Krankheit dem Kindergarten zu melden.

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